Kaufen ist billiger als Bauen
In einem Punkt sind sich alle Experten einig: Kaufen ist billiger als Bauen. Gebrauchtimmobilien sind im Schnitt 20 Prozent günstiger als Neubauten. Die Landesbausparkassen haben 30 Prozent Differenz errechnet. Selbst bei Berücksichtigung der Modernisierungskosten bleibt in der Regel ein Preisvorteil.
Wer eine Immobilie erwerben möchte, sollte sich zunächst über das Viertel informieren. Steht das gewünschte Haus nicht in einem Wohn-, sondern einem Mischgebiet, ist eher mit Lärmbelästigungen durch Gewerbe zu rechnen. Die Flächennutzungspläne liegen bei den Kommunen aus. Sie geben Auskunft über geplante Bauvorhaben - etwa eine Umgehungsstraße.
Entscheidend bei der Auswahl eines Stadtteils ist jedoch der Wohnwert. Schreiben Sie sich eine Liste, was Sie jetzt und in Zukunft brauchen. Die Entfernung zur Arbeit sollte dabei genauso berücksichtigt werden wie die Infrastruktur. Eine solche Übersicht hilft auch bei der Auswahl der Immobilien. Wollen Sie wirklich Parkett oder nicht doch eher auf Teppichboden. Dabei sollten Interessenten auch die Zukunft im Blick haben: Ist das Haus barrierefrei?
Suchen künftige Käufer ihre Immobilie über einen Makler, hat dieser Anspruch auf eine Provision. Wer sich nebenher selbst nach Immobilien umschaut, muss aufpassen. Schickt der Makler Unterlagen von einem bereits bekannten Objekt, sollten diese umgehend zurück gesendet werden. Kommt es zum Kauf, drohen sonst Provisionsforderungen. Vorsicht ist bei Exposés von Maklern geboten. Denn Makler sind nicht verpflichtet, über Nachteile eines Hauses aufzuklären.
Interessieren sich Käufer für eine Eigentumswohnung, erwerben sie damit auch Anteile des Grundstücks und des Gebäudes. Vor dem Kauf sollten sie sich die Teilungserklärung anschauen. Darin ist festgelegt, welche Bereiche des Hauses ihnen allein und welche allen gemeinsam gehören. Sind zum Beispiel die Fenster Gemeinschaftseigentum, müsse die Gemeinschaft die Instandhaltung zahlen. Ein Eigentümer kann zudem Sondernutzungsrechte, etwa für einen Garten, erhalten.
Auch ein Blick in die Gemeinschaftsordnung lohnt sich. In ihr ist unter anderem geregelt, wie die Hausgemeinschaft bestimmte Entscheidungen trifft. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen informieren über Beschlüsse der Gemeinschaft, zeigen aber auch, ob es zwischen den Eigentümern Streit gibt. Wichtig ist die Nebenkostenabrechnung. Darin sieht man Sie, was die Wohnung im Monat kostet. Verfügt die Gemeinschaft über hohe Rücklagen, sinkt das Risiko, dass bei anfallenden Reparaturen Sonderumlagen fällig werden.
Das Prüfen der Unterlagen ersetzt nicht das Gespräch mit den Nachbarn. Irgendjemand hat immer etwas über das Haus zu erzählen. Besichtigen Sie die Wohnung mehrmals und zu unterschiedlichen Zeiten. Am Wochenende ist sie vielleicht ruhig, aber am Montagmorgen dröhnt der Berufsverkehr.
Beim Kauf einer Immobilie empfiehlt sich schließlich ein Blick in das Lastenverzeichnis und das Grundbuch. Beides liegt bei der Kommunalverwaltung beziehungsweise beim zuständigen Amtsgericht aus. Im Lastenverzeichnis steht zum Beispiel, ob dem Nachbarn ein Wegerecht gestattet ist und dieser das Grundstück also für bestimmte Zwecke betreten kann.
Kommt ein Objekt in die enge Auswahl, sollte ein Gutachter hinzugezogen werden. Der kann die Substanz des Gebäudes und den Zustand der Heizung und Leitungen einschätzen. Oft könnten Käufer mögliche Schäden nicht erkennen, etwa wenn Schwamm im Haus ist, warnt Muschter.
Der Kaufpreis wird zwar meist als Fixpreis angegeben, ist aber verhandelbar. Der größte Fehler ist nach Ansicht der Experten, eine Immobilie übereilt zu kaufen. Widerstehen Sie, wenn es nicht wirklich ein gutes Objekt ist. Keinesfalls sollten sich potenzielle Käufer unter Zeitdruck setzen lassen.
Interessieren sich Käufer für ein Haus, sollten sie frühzeitig den Kontakt zum Verkäufer suchen und nicht ausschließlich mit dem Makler verhandeln. So kann es passieren, dass der Makler ein Objekt anpreist und sich der Interessent zum Kauf entscheidet, der Immobilienbesitzer aber erst kurz vor der Vertragsunterzeichnung beim Notar auf Mängel am Haus hinweist.
Schließt der Immobilieninteressent dagegen selbst einen Vertrag mit einem Makler ab, ist dieser verpflichtet, über Mängel an einem Objekt zu informieren. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer den Makler engagiert, der Käufer aber die Courtage zahlt. In diesem Fall schließe der Verkäufer einen Vertrag mit dem Käufer ab, dass dieser die Maklerkosten zahlt. Es besteht keine Beziehung zwischen Käufer und Makler.
Für Verkäufer oder Käufer macht die Einschaltung eines Maklers Sinn, wenn sie ihren Aufwand gering halten wollen. Sie bekommen Hilfe beim Weg durch den Immobiliendschungel. Aber: Das Preis-Leistungs-Verhältnis muss stimmen. Es reicht nicht aus, wenn der Makler nur eine Adresse von einem Interessenten oder einer Immobilie weitergibt.