Auch Fertighäuser machen Bauherren Arbeit
Besichtigt, bestellt, gebaut und eingezogen. Ein Fertighaus mit weitgehend vorgefertigten Teilen, die innerhalb kürzester Zeit auf der Baustelle montiert werden, keine Streitereien mit zehn verschiedenen Unternehmen, dazu kalkulierbare Kosten - das klingt für viele Bauherren verlockend. Damit tatsächlich alles reibungslos funktioniert, müssen sie jedoch einige Zeit investieren - vor allem vor Vertragsabschluss.
Schließlich gilt es festzulegen, wie viel Eigenleistung eingebracht werden soll. Die Behandlung der Oberflächen - also Maler- oder Bodenbelagsarbeiten - kann ein Bauherr ruhig selbst übernehmen. Die Hülle des Hauses sollte er jedoch aus Gründen der Gewährleistung tunlichst nicht anrühren.
Zwei Drittel aller Fertighäuser werden durch Zuschnitts-Änderungen individuell an die Bauherren-Wünsche angepasst. Doch das kann sich auf Bauzeit und Kosten auswirken und die Zahl möglicher Fehlerquellen erhöhen.
Zur Vorauswahl gehören auch Informationen über den Hersteller. Sicher geht, wer eine etablierte, im Handelsregister eingetragene Firma wählt. Nachfragen bei der Industrie- und Handelskammer und die Mitgliedschaft in einem Verband vervollständigen das Bild. Die Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau etwa kontrolliert regelmäßig Fabriken, Baustellen und Materialien ihrer Mitglieder und hat eine Ombudsstelle für Beschwerden von Bauherren eingerichtet.
Hilfreich sind Erfahrungen anderer Bauherren und Besuche auf Baustellen. Seriöse Unternehmen bieten Referenzlisten an. Kommen mehrere Häuser in die engere Wahl, müssen Leistungen und Preis verglichen werden. Ist der Bauantrag inklusive? Die Erschließung des Grundstücks? Nur bei vergleichbaren Leistungen lässt sich der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter Wohnfläche vergleichen - vorausgesetzt, die Wohnfläche wurde einheitlich berechnet. Denn dies erfolgt entweder über die zweite Berechnungsverordnung oder nach DIN.
Der Preis-Vergleich bezieht sich auf die Standard-Ausstattung. Nur: «Standard» wird unterschiedlich definiert. Musterhäuser helfen wenig weiter: Die Firmen wollen hier zeigen, was sie können. In der Regel sind die Häuser relativ gut ausgestattet.
Der endgültige Preis steht erst nach der Auswahl sämtlicher Details der Innenausstattung, der so genannten Bemusterung, fest. Die Bemusterungsliste samt exakter Schlussberechnung muss Bestandteil des Vertrages sein.
Zum Vertrag gehören neben der Kauf- und Liefervereinbarung mit Angebotspreis, auch eine detaillierte Bau- und Leistungsbeschreibung und ein Bauzeitenplan. Er muss darüber hinaus die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters oder die aktuelle Fassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen enthalten. Auch die technischen Merkblätter, sämtliche Plan- und Detailanlagen sowie Garantieerklärungen, Gewährleistungen und Wartungsvereinbarungen sind Teil des Vertrags. Zudem sollte ein Fertigstellungstermin verbindlich benannt und für den Fall der Nichteinhaltung eine Vertragsstrafe fixiert werden.
Bauherren sollten sich alle Unterlagen frühzeitig aushändigen lassen, um sie in Ruhe zu prüfen. Ein Sachverständiger von der Verbraucherzentrale, vom Verband Privater Bauherren oder vom Bauherren Schutzbund kann hilfreich zur Seite stehen und anschließend den gesamten Bau begleiten.
Eine wichtige Entscheidung ist, ob das Haus mit oder ohne Keller gebaut werden soll. Bei kaum einem Hersteller gehört er dazu. Meist wird der Keller von einem Subunternehmen angeboten, häufig muss sich der Bauherr selbst darum kümmern. Kommen Keller und Haus nicht aus einer Hand, können an der Schnittstelle Schwierigkeiten entstehen.