Für junge Familien ist eine Risikolebensversicherung Pflicht
Eine Menge fester Ausgaben belastet jeden Monat das Portemonnaie. Zu diesen Kosten zählen auch die Monatsbeiträge für Versicherungspolicen. Einen Haftpflichtschutz zum Beispiel sollte jeder haben, ob Berufsanfänger oder Geschäftsführer. Und wer eine Familie gründet, ist nach Aussage von Verbraucherschützern gut beraten, der Ausgabenseite eine weitere Police hinzufügen - die Risikolebensversicherung. Sie bietet Hinterbliebenen finanziellen Schutz für den Fall, dass der Hauptverdiener stirbt.
[AD 107] «Singles in einer Mietwohnung haben da in der Regel nichts abzusichern», sagt Holger Schmitt vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Sobald ein Paar Kinder hat, ist die Risikolebensversicherung aber Pflicht, urteilen Verbraucherschützer. Das hat nicht nur mit dem dann ausbleibenden Einkommen zu tun.
«Sie ist auch wichtig, wenn Kredite abzubezahlen sind, weil ich ein Haus gebaut oder ein Auto finanziert habe», fügt Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf, hinzu. Denn staatliche Renten reichen in der Regel nicht, um den Lebensstandard des verbleibenden Elternteils und der Kinder zu sichern. Und Belastungen des Budgets durch Kreditverträge können eine Familie schnell in den finanziellen Ruin stürzen.
«Bei vielen Banken bekommen Sie heute gar keine Baufinanzierung mehr, wenn sie diesen Schutz nicht nachweisen können», sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein). Das gelte mittlerweile auch, obwohl die Immobilie als Sicherheit zur Verfügung steht. Nicht nur für die Banken, auch für Verbraucher sei der Schutz in dieser Hinsicht aber sinnvoll: «Dann kann die Familie im Todesfall eines Elternteils in der Immobilie wohnen bleiben.»
Die Risikolebensversicherung bietet einen reinen Todesfallschutz - eine Rücklage für das Alter wird mit ihr nicht gebildet. Die monatlichen Beiträge sind im Vergleich zu Rentenversicherungen günstig: Bei einer Versicherungssumme von 100 000 Euro, einem Eintrittsalter von 30 Jahren und einer Laufzeit von 35 Jahren seien im Schnitt bei einem günstigen Anbieter etwas mehr als 300 Euro pro Jahr zu zahlen, rechnet Weidenbach vor. Bei einem teuren Anbieter seien es bis zu 860 Euro. «Sind es nur 10 Jahre Laufzeit, zahle ich dagegen auch nur 90 Euro im Jahr, denn die späten Jahre sind die teuren für den Versicherungsnehmer.»
[AD 107] Allgemein bemisst sich die Höhe nach dem Bedarf: Alter und Laufzeit sind die wichtigsten Kriterien. Dazu kommt, dass Frauen weniger zahlen als Männer, Nichtraucher weniger als Raucher. «Bei der Wahl der Laufzeit orientiere ich mich am besten an der Laufzeit des zu sichernden Kredits», sagt Thorsten Rudnik. «Und wenn Kinder zu versorgen sind, gilt die Faustregel: Solange das jüngste Kind noch nicht auf eigenen Beinen steht, ist der Schutz sinnvoll.»
Aber nicht nur dadurch, dass die Kinder aus dem Haus sind, kann sich der Risikoschutz verringern. «Auch eine Erbschaft oder ein Lottogewinn kann bedeuten, dass sich mein abzudeckendes Risiko verringert.» Dann sollte man auch den Umfang des Versicherungsschutzes anpassen und die Beiträge verringern, empfiehlt Rudnik. Die Verträge der Unternehmen geben eine solche Flexibilität seinen Aussagen nach her: Bei monatlicher Beitragszahlung seien sie innerhalb eines Monats kündbar.
«Eheleute sollten zwei Verträge überkreuz abschließen, in denen der eine jeweils versicherte Person, der andere der Begünstigte ist», rät Weidenbach. «Dann sind sie für alle Fälle auf der sicheren Seite.» Tarife, in denen die Versicherungsleistung an die Tilgungsraten eines Baukredits angelehnt sind, empfiehlt sie nicht. «Solche Möglichkeiten gibt es - die Verringerung meines Versicherungsbeitrags bei fortschreitender Tilgung rechnet sich in der Regel aber nicht.»
Angaben zur Gesundheit wahrheitsgemäß machen
Bei der Antragstellung zur Risikolebensversicherung sollten Verbraucher unbedingt bei der Wahrheit bleiben. Sonst riskieren sie ihren Versicherungsschutz, warnt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein). Damit die Versicherung die Leistung verweigern kann, müssen die Todesursache und ein verschwiegenes Leiden zwar im Zusammenhang stehen. Verschweigt der Versicherungsnehmer beim Antrag aber zum Beispiel, dass er schon lange an Bluthochdruck leidet und stirbt dann an einem Herzanfall, zahlt die Versicherung nichts.
Schon beim geringsten Verdacht würden die Versicherer laut Rudnik häufig versuchen, die Leistungspflicht grundsätzlich anzufechten. Rudnik rät daher, bei einer Vorerkrankung einen Risikoaufschlag in Kauf zu nehmen. Eine Ausschlussvereinbarung würde möglicherweise ebenfalls dazu führen, dass im Todesfall kein Geld fließt - dann wären die gezahlten Beiträge verloren.
[AD 589]