Sparbuch-Ärger bei der Targobank

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat der Targobank vorgeworfen, ihre Spar-Kunden mit drastischen Zinssenkungen in eine Anlagefalle gelockt zu haben. Dabei bezieht sich die Kritik der Verbraucherzentrale auf das von Januar bis Oktober 2009 beworbene Doppelzins-Sparen der damaligen Citibank, deren Filial-Geschäft die Targobank übernommen hat. Nachdem im letzten Jahr den Kunden noch versprochen wurde, ihrem Geld "beim sicheren Wachsen zuschauen" zu können, sind die Anleger nun einem Zinsschock ausgesetzt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, zeigt das Vorgehen der Targobank, dass auch das einfache Sparbuch zu einer Anlage-Fallen werden kann.

Mit einem Zinssatz von 3,2 Prozent wurden Kunden für das sogenannte Doppelzins-Sparen geködert. Das Prinzip des Produkts ist einfach. Der Kunde zahlt eine bestimmte Summe auf ein Sparbuch der Targobank ein und erhält dafür einen Basiszinssatz von 1,6 Prozent. Wenn sich die Anlagesumme innerhalb von 12 Monaten um mindestens 600 Euro erhöht, verdoppelt sich der Zinssatz auf 3,2 Prozent.

Nun weist die Verbraucherzentrale NRW darauf hin, dass der anfänglich beworbene Zinssatz von 1,6 Prozent bis zum 1. Mai 2010 auf 0,55 Prozent abgestürzt ist. Für Anlage-Vermögen oberhalb von 50.000 Euro gewährt die Targobank sogar nur noch einen Zinssatz von 0,25 Prozent. Brachte ein Anlage von 100.000 Euro anfangs noch 3200 Euro Zinsen, wirft das Doppelzins-Sparen jetzt nur noch 800 Euro Zinsen ab. Davon 550 Euro Zinsen für den Anlage-Betrag bis 50.000 Euro und 250 Euro Zinsen für den Anlagebetrag oberhalb dieser Grenze. Ohne den Mindestzuwachs des Anlagebetrags von 600 Euro, der notwendig ist, um vom Bonuszins zu profitieren, bleiben dem Anleger sogar nur 0,4 Prozent.

Kritik der Verbraucherschützer erntet auch die Öffentlichkeitsarbeit der Targobank. Viele Kunden hätten die Zinssenkungen der Targobank gar nicht mitbekommen, da die veränderten Konditionen überwiegend in den Filialen aushingen oder im Internet einsehbar sind. Direkt informiert wurden Kunden nur, wenn sie im persönlichen Kontakt mit einem Berater der Targobank stehen.

Schwierig und mit zusätzlichen Verlusten verbunden sei auch der Ausstieg aus dem Doppelzins-Sparen, klagt die Verbraucherzentrale. Eine fristgemäße Kündigung bedeutet für die Anleger den kompletten Verlust des Bonuszinssatzes für das Jahr 2010. Eine außerordentliche Kündigung wird Kunden der Targobank verwehrt. Wer die dreimonatige Kündigungsfrist nicht einhalten will, dem werden auch noch Vorschusszinsen in Rechnung gestellt.

Der Jurist der Verbraucherzentrale NRW Markus Feck bezeichnet das Handeln der Targobank als „Gutsherrenart". Die drastischen Zinssenkungen seien „rechtlich fragwürdig, da den Kunden der maßgebliche Referenzzins, der solche Zinsabstürze rechtfertigen könnte, nicht bekannt ist." Das Vorgehen der Targobank zeige, dass ein Sparbuch "durchaus Fallen enthalten könne, von denen viele Verbraucher beim Abschluss nichts wissen", so Markus Feck.