Girokonto für Jedermann
Seit dem Jahr 1995 gibt es das «Girokonto für Jedermann». Die deutschen Banken und Sparkassen haben sich damals freiwillig darauf verständigt, dass jede Person sich wenigstens ein Konto auf Guthabenbasis einrichten kann. Die Kunden erhalten damit die Möglichkeit, Gutschriften entgegenzunehmen, Überweisungen in Auftrag zu geben sowie Bargeld einzuzahlen und sich auszahlen zu lassen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Eine Überziehung des Kontos muss das Kreditinstitut aber nicht zulassen.
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Allerdings können Banken es ablehnen, ein Girokonto zu führen, wenn dies unzumutbar ist. In einem solchen Fall darf die Bank auch ein bestehendes Konto kündigen. Unzumutbar ist die Eröffnung oder Fortführung eines Kontos nach Angaben des Verbandes zum Beispiel dann, wenn der Kunde die Leistungen des Kreditinstituts für gesetzwidrige Transaktionen wie Betrug, Geldwäsche oder Ähnliches missbraucht. Auch wenn der Kunde falsche Angaben macht, die für das Vertragsverhältnis wichtig sind, kann die Bank dass Konto verweigern. Negative Auskünfte der Schufa sind dem Verband zufolge dagegen kein Grund sind, die Führung eines solchen Kontos zu verweigern.