Kredit aus dem Pfandhaus
Wer sich im Pfandhaus Geld leihen möchte oder muss, probiert es am besten bei mehreren Anbietern: «Es gibt keine Vorgaben, wie viel ein Pfandleiher für einen bestimmten Gegenstand anbieten muss. Daher lohnt es sich immer, weitere Angebote bei anderen Häusern einzuholen», rät Stefan Goebel vom Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) mit Sitz in Stuttgart.
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Gesetzlich geregelt ist dagegen, wie viel Zinsen und Gebühren ein Pfandleiher berechnen darf: Pro angefangenem Monat wird ein Prozent Zinsen fällig. Begleichen muss der Kunde sie aber erst, wenn er den Pfandgegenstand wieder einlöst. Die ebenfalls monatlich berechneten Gebühren hängen von der Pfandsumme ab: «Bei 100 Euro betragen sie 2,50 Euro, bei 200 Euro sind es 4,50 Euro - bei 300 Euro liegen sie bei 6,50 Euro», erläutert Goebel, der in Berlin ein Leihhaus führt.
Jeder Pfandvertrag läuft vom Leihdatum an drei Monate. Der Gesetzgeber gestattet einen zusätzlichen Monat Karenzzeit, falls der Kunde krank wird oder Urlaub macht, so Goebel. Ein seriöser Anbieter ermögliche darüber hinaus, den Vertrag zu verlängern. Auch dazu ist er nach Goebels Worten gesetzlich verpflichtet. Der Kunde muss aber nach Ablauf des ersten Vertrages die fälligen Zinsen und Gebühren bezahlen - dann erhält er einen neuen Vertrag. Holt der Kunde sein Pfand nicht mehr ab, wird es öffentlich versteigert.