Vom Mitarbeiter zum Aktionär
Aktien stehen bei Anlegern derzeit nicht hoch im Kurs. Ist das Risiko im Vergleich zur Börse aber gering, wird gerne etwas Geld investiert. Mit diesen Reizen locken Belegschaftsaktien, die Aktiengesellschaften an ihre Beschäftigten oft besonders günstig verteilen. Der Staat fördert diese Beteiligung künftig noch stärker mit Steuervorteilen.
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Etwas mehr als eine Million Belegschaftsaktionäre hierzulande zählt das Deutsche Aktieninstitut (DAI) in Frankfurt. «Beschäftigte können auf diese Weise an der Wertentwicklung des Aktienkurses teilhaben und auch die Geschicke des Unternehmens mit beeinflussen», erklärt Norbert Kuhn vom DAI.
Läuft das Geschäft gut, steigt meist auch der Börsenkurs und die Höhe der Ausschüttung. Mitarbeiter-Aktionäre können dadurch ihr Einkommen aufbessern. «Als Mitbesitzer erhalten sie außerdem bestimmte Informationsrechte und damit Einblick in die Arbeit des Managements», erklärt Volkmar Hanf, Geschäftsführer der Gesellschaft für innerbetriebliche Zusammenarbeit (GiZ) in Kassel, ein auf die Mitarbeiterbeteiligung spezialisiertes Beratungsunternehmen.
Da laut Hanf meist stimmberechtigte Aktien an Beschäftigte ausgegeben werden, können sie bei wichtigen Entscheidungen mitreden. Gewicht hat ihre Meinung im Normalfall allerdings nur, wenn sie sich mit anderen Aktionären zusammentun: «Der Aktienanteil einzelner Mitarbeiter ist meist zu klein, um Einfluss auszuüben.» Die Mitarbeiterbeteiligung habe daher eher einen partnerschaftlichen Charakter. Firmen spornten ihr Personal dadurch im besten Fall an.
Außerdem gelten Belegschaftsaktionäre als verhältnismäßig treue Investoren, die selten Ärger bereiten. Als Gegenleistung gibt es die Anteilsscheine billiger. Dass Mitarbeiter nur die Hälfte des Nominalwerts oder Börsenkurses zahlen müssen, ist dem GiZ-Geschäftsführer zufolge nicht unüblich. So starten die Neu-Aktionäre mit einem satten Plus.
Belegschaftsaktien bieten noch einen zusätzlichen Vorteil: Investieren Mitarbeiter bis zu 400 Euro von ihrem Nettoeinkommen, legt der Staat 20 Prozent oben drauf. Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage sind bei 20 000 Euro für Ledige und 40 000 Euro für Ehepaare.
Dank dieser Vorteile ist mit Belegschaftsaktien nach sechs Jahren Haltedauer eine durchschnittliche Jahresrendite von elf Prozent drin, ergibt eine vorsichtige Modellrechnung der «Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft», die die GiZ betreibt. Das klingt attraktiv, doch Beschäftigte sollten nicht ihr ganzes Vermögen in Belegschaftsaktien stecken. Denn es gibt auch ein großes Risiko.
«Geht das Unternehmen Pleite, erwischt es den Beschäftigten doppelt: Arbeitsplatz und Vermögen», sagt der Finanzexperte Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Um dieses sogenannte Klumpenrisiko zu vermeiden, sollte nur ein sehr kleiner Teil des Geldes in Aktien des Arbeitgebers investiert werden.
Außerdem müssen die Anleger auf ihr Geld manchmal längerfristig verzichten, denn bei Programmen für Belegschaftsaktien werden mitunter Haltefristen von mehreren Jahren vereinbart, erklärt Norbert Kuhn. Nach der Sperrfrist ließen sich Anteile von nicht an der Börse notierten Aktiengesellschaften außerdem nur schwer verkaufen.
Die Altersvorsorge sollte daher nicht allein auf dieser Geldanlage fußen, zumal die Förderung zu gering sei, um für den Ruhestand eine ausreichende Summe anzusparen. «Wenn das Vermögen gut verteilt ist, spricht nichts gegen Belegschaftsaktien», rät Kuhn. Verbraucherschützer Bieler ergänzt: «Sie sollten ein finanzielles Sahnehäubchen für diejenigen sein, die sich in ihrem Unternehmen verwurzelt fühlen und ihm langfristig vertrauen.»
Mitarbeiter-Aktionär werden
Etliche Aktiengesellschaften verkaufen Unternehmensanteile in speziellen Mitarbeiterprogrammen günstiger. Art und Höhe des Rabatts sind frei verhandelbar. Auch Sperrfristen, bis zu denen die Aktien gehalten werden müssen, können definiert werden, erklärt der Experte Volkmar Hanf aus Kassel. Für an der Börse handelbare Wertpapiere benötigen Anleger ein Depot bei einer Bank. Mitunter verlangen diese dafür Gebühren. Ist das Unternehmen nicht an der Börse notiert, werden die Anteile intern verwaltet und gehandelt.