Vorzugsaktie

Anleger haben beim Aktienkauf häufig die Wahl zwischen dem Erwerb einer Vorzugsaktie und einer Stammaktie. Mit einer Vorzugsaktie verzichten sie in der Regel auf ihr Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Allerdings erhalten Aktionäre für das fehlende Stimmrecht auch eine höhere Dividende.

[AD 107]

Gerade wer einen prozentual geringen Anteil an einem Unternehmen hält, hat mit seiner Stimme möglicherweise wenig Einfluss auf die Entscheidungen bei der Hauptversammlung, heißt es. Der Aktionärsdemokratie sei der grundsätzliche Verzicht auf die Stimme allerdings abträglich. Den Angaben nach haben Aktionäre bei etwa 40 deutschen Unternehmen die Wahl zwischen Vorzugs- und Stammaktien. Viele große Unternehmen haben in den vergangenen Jahren ihre Vorzugsaktien allerdings in Stammaktien umgewandelt.

Der Grund ist laut dem Bundesverband deutscher Banken in Berlin, dass viele Börsen bei der Berechnung ihrer Indizes nur eine Aktiengattung berücksichtigen. Durch eine Zusammenlegung von Stamm- und Vorzugsaktien können Unternehmen ihr Gewicht im jeweiligen Index stärken. International seien Vorzugsaktien zudem weitgehend unbekannt - es könne daher vorkommen, dass der Markt für Vorzugsaktien weniger liquide ist als der von Stammaktien. Auch das verstärke die Tendenz zur Umwandlung in Stammaktien.