Insiderhandel

Wer sich aufgrund Insiderwissens wirtschaftliche Vorteile an der Börse verschafft, macht sich strafbar. Experten sprechen von «Insiderhandel», wenn jemand eine nicht öffentlich bekannte Informationen über ein börsennotiertes Unternehmen oder seine Wertpapiere hat und das nutzt, um zum richtigen Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen.

[AD 107]

Als insiderrelevante Informationen gelten dabei alle Ereignisse, die im Falle ihrer Veröffentlichung den Kurs des Unternehmens erheblich beeinflussen könnten. Das sind beispielsweise Angaben über den Verkauf von Unternehmensteilen oder die Übernahme eines Wettbewerbers, zählt der Verband auf. Aber auch Hinweise über den Abschluss eines Großauftrages oder Produktionsschwierigkeiten können sich auf den Aktienkurs auswirken und sind somit kursrelevant.

Börsennotierte Unternehmen sind in Deutschland verpflichtet, Insiderinformationen zeitnah zu veröffentlichen. Damit soll einem möglichen Insiderhandel entgegengewirkt werden, heißt es. Insiderhandel wird mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet.