Gewinnwarnung

Durch eine Gewinnwarnung gibt ein börsennotiertes Unternehmen bekannt, dass es einen erwarteten Gewinn nicht erreichen wird. Da es sich hierbei um eine Nachricht handelt, die Insiderinformationen entspricht, sind die Unternehmen zu einer solchen unverzüglichen Mitteilung - auch Ad Hoc-Mitteilung genannt - gesetzlich verpflichtet.

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Börsennotierte Unternehmen prognostizieren üblicherweise zu Beginn eines Geschäftsjahres oder eines Quartals ihre Gewinnerwartungen. Treten Umstände ein, die diese Prognose als zu hoch erscheinen lassen, muss die Geschäftsleitung des Unternehmens diese Informationen öffentlich machen und eine Gewinnwarnung herausgeben. Die Gewinnwarnung wird den Angaben zufolge sowohl den Börsen als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übermittelt und über Nachrichtendienste verbreitet.

Unter Umständen kann es bei solchen Mitteilungen zu Kursaussetzungen an den Börsen kommen. Ein niedriger als erwartet ausfallender Gewinn führt bei Unternehmen üblicherweise zu sinkenden Aktienkursen. Durch die Mitteilung soll gewährleistet werden, dass Anleger und Märkte über die gleichen kursrelevanten Informationen verfügen wie das Unternehmen, so der Bankenverband.