Aktie

Mit dem Kauf einer Aktie erwirbt ein Aktionär nicht nur Unternehmensanteile sondern auch bestimmte Rechte. Diese sind durch das Aktiengesetz geschützt. Zu den Aktionärsrechten gehören vor allem Vermögensrechte wie der Anspruch auf Gewinnausschüttung, also die Dividende, sowie Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen.

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Zudem ist der Aktionär berechtigt, in der Hauptversammlung des Unternehmens Auskünfte über die Geschäftsentwicklung zu verlangen sowie an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, erläutern die Experten. Diese Rechte kann er selbst wahrnehmen oder durch das Vollmachtstimmrecht auf Banken oder einen anderen Bevollmächtigten übertragen.

Eine Aktie verbrieft einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Der Aktionär wird somit Teilhaber oder Miteigentümer eines Unternehmens, das sich durch die Ausgabe von Aktien Eigenkapital beschafft.