Rürup: Zusatzrente für Selbstständige
Im Reigen der Altersvorsorgeprodukte ist die «Rürup-Rente» ein Neuling - und sie ist immer noch weitgehend unbekannt. Es sollten sich jedoch zumindest diejenigen informieren, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen: «Für Selbstständige gibt es keine andere Möglichkeit, eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge zu betreiben», erklärt Andreas Gernt von der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover.
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Unternehmer, Freiberufler und sonstige Selbstständige sind die Zielgruppe der nach dem Wirtschaftsexperten und Regierungsberater Bert Rürup benannten Absicherung, die von der Versicherungsbranche auch als «Basisrente» vertrieben wird. Grundlage ist das Alterseinkünftegesetz. Demnach erkennt das Finanzamt im laufenden Jahr 60 Prozent der Aufwendungen für die «Rürup-Rente» als Sonderaufwendungen an, höchstens jedoch 12 000 Euro bei Alleinstehenden und 24 000 Euro bei Ehepaaren. Bis 2025 soll der Satz auf 100 Prozent steigen, die Beiträge also ganz absetzbar sein.
Später muss die Rente dann versteuert werden: «Wer erstmals ab dem Jahr 2040 eine Auszahlung erhält, hat diese voll mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern», heißt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Vorher gilt eine Übergangsregelung. So sind bei Renteneintritt im Jahr 2005 nur 50 Prozent der Leistungen zu versteuern. Wer 2006 in Rente geht, müsste 52 Prozent der Leistungen versteuern.
Doch die Rente hat aus Sicht von Versicherungsexperte Gernt auch einen gravierenden Nachteil: «Die Basisrente ist ein sehr starres und unflexibles Produkt.» Das Ersparte kann frühestens mit 60 Jahren als Rente ausgezahlt werden. «Das ist wie in der gesetzlichen Rentenversicherung - die kann man sich ja auch nicht vorher auszahlen lassen.» Gernt rät daher zur Vorsicht: «Bloß nicht überstürzt abschließen - das ist eine Entscheidung fürs Leben.» Stattdessen sollten Interessenten in Ruhe Angebote einholen und sie vergleichen.
Nur bei den klassischen Angeboten bekommt der Kunde eine garantierte Verzinsung, nicht jedoch bei den fondsgebundenen - dort trägt er während der Ansparzeit das Kapitalanlagerisiko. Geachtet werden sollte auf die Form der Überschussbeteiligung: Sie entscheidet laut «Finanztest» in hohem Maß über die spätere Höhe der Rente.
Wer die Beiträge nicht mehr aufbringen kann, hat laut «Finanztest» die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei stellen zu lassen. Das Kapital werde jedoch in keinem Fall zurückgezahlt, sagt Gernt. Wer nur kurz einzahlen konnte, müsse sogar mit einem «Totalverlust» rechnen.
Zu beachten ist laut Gernt auch, dass die Basisrente nicht vererblich ist, also nicht die Hinterbliebenen absichert. Zwar lassen sich viele Policen mit entsprechenden Zusatzleistungen kombinieren: «Das kostet aber extra.» Was das bedeutet, rechnet «Finanztest» vor: So zahlt ein 40-jähriger Modellkunde bei einer Gesellschaft 25 Jahre lang monatlich 150 Euro Beitrag. Schließt er keinen Zusatzschutz ab, bekommt er eine garantierte Altersrente von 237,50 Euro im Monat. Vereinbart er dagegen eine Hinterbliebenenrente, muss er mit 174,08 Euro monatlich auskommen.
Auf Grund der höheren Förderung und der etwas größeren Flexibilität ist für Angestellte und Beamte immer noch die Riester-Rente «die erste Wahl», so Gernt. Doch ob «Rürup» oder «Riester», einen Vorteil haben beide: Die Altersvorsorgeprodukte sind laut GDV «Hartz-IV-fest». Sie werden also nicht berücksichtigt, wenn vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II die Bedürftigkeit geprüft wird.
Flexibilität ist Vorteil von Rürup-Rente für Selbstständige
Vor allem die Flexibilität der sogenannten Rürup-Rente ist ihr Vorteil für Selbstständige. Denn bei dieser Altersvorsorge gibt es keine festgelegten Mindestbeiträge, erklärt die Initiative Altersvorsorge macht Schule in Berlin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird. Die staatliche Förderung der Basisrente, wie solche Verträge formal heißen, ist rein steuerlich.
Die Höhe der Einzahlungen kann je nach der aktuellen Einkommenssituation festgelegt werden. Das muss allerdings im Vertrag so vereinbart sein, heißt es. Auch Sonder- und Einmalzahlungen seien möglich. Nachteile sind, dass eine einmalige Kapitalauszahlung des Angesparten nicht möglich ist. Und vor dem 60. Lebensjahr dürfen Sparer nicht auf das Vermögen zugreifen.