Finanzmarktkrise: Sorge um Altersvorsorge unbegründet
Turbulenzen an den Aktienmärkten schüren bei vielen Menschen Ängste um ihre Altersvorsorge. Doch Experten geben zum Teil Entwarnung: Denn ob betriebliche Rente, Riester-Rente oder Kapitallebensversicherung - solche Anlageformen unterliegen in Deutschland dem Aufsichtsrecht und sind also per Gesetz geschützt.
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Geht etwa ein Arbeitgeber oder ein Versicherungsunternehmen pleite, müssten im Notfall der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) in Köln oder die Auffanggesellschaft Protektor in Berlin einspringen, sagt Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Im Folgenden ein Überblick über die einzelnen Renten-Formen:
KAPITALLEBENSVERSICHERUNG: Egal was auch passiert, so ist etwa bei einer Kapitallebensversicherung dem Sparer sein eingezahlter Beitrag per Gesetz garantiert. Hinzu kommt ein Garantiezins von derzeit 2,25 Prozent, der auf den Beitrag - abzüglich Kosten zum Beispiel für die Verwaltung - aufgeschlagen wird. «Real liegt der Zins dann je nach Höhe der Kosten bei knapp 2 Prozent», erläutert Altersvorsorge- Referentin Mohn.
Angesichts der derzeit sinkenden Aktienkurse besteht allerdings die Gefahr, dass Überschussbeteiligungen künftig niedriger ausfallen, sagt Mohn. Diese werden einmal jährlich von den Anbietern individuell festgelegt. Denn die Versicherer müssen zwar per Gesetz den größten Teil ihrer Einnahmen in festverzinsliche Wertpapiere stecken. Bis zu 35 Prozent dürfen sie aber auch in Aktien investieren. «Die meisten Versicherer in Deutschland schöpfen diese Grenze allerdings nicht aus. Unseren Informationen zufolge liegt der Anteil etwa bei zehn Prozent», sagt die Verbraucherschützerin.
FONDSGEBUNDENE RENTENVERSICHERUNG: Hier liegt das Risiko deutlich höher. «Denn die Anbieter investieren wesentlich mehr in Aktien», so Mohn. Welche Zahlungen garantiert werden, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. «In den meisten Fällen liegt das Anlagerisiko ausschließlich beim Sparer.» Und steigt er vorzeitig aus einem solchen Vertrag aus, geht das meistens nur mit herben Verlusten.
RIESTER-RENTE: «Geriestert» werden kann beispielsweise über eine private Rentenversicherung, aber auch einen Bank- oder Fondssparplan. Riester-Verträge sind mit besonderen Sicherheiten für die private Altersvorsorgeplanung versehen: «Sowohl das selbst eingezahlte Kapital inklusive Zinsen als auch die staatlichen Zulagen müssen den Kunden als lebenslang garantierte Rente ausgezahlt werden. Das ist gesetzlich geregelt», erläutert Holger Schmitt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
Auch hier wird der größte Teil von den Anbietern in festverzinsliche Wertpapiere gesteckt. «Da es sich bei einer Riester-Rentenpolice um eine langfristige Anlage handelt, sollten sich Riester-Sparer von der aktuellen Aktienmarktkrise nicht beunruhigen lassen», so Schmitt.
Bei den fondsgebundenen Riester-Sparplänen garantiert der Gesetzgeber bei Rentenbeginn das eingezahlte Kapital. Wer allerdings vorzeitig rausgeht, müsse mit Verlusten rechnen, so Mohn. Auch bei Banksparplänen kann sich der Sparer auf einen bestimmten Zinssatz plus eine eventuelle Bonuszahlung verlassen.
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE: Hier gibt es fünf verschiedene Formen - die sogenannte Direktzusage, die Unterstützungskassen, Pensionsfonds, die Direktversicherungen und die Pensionskassen. Bei den ersten drei Formen springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein, sollte der Arbeitgeber pleitegehen. Arbeitgeber, die betriebliche Altersvorsorge anbieten, müssen im Pensions-Sicherungs-Verein Mitglied ein. Dieser würde im Fall einer Arbeitgeber-Insolvenz den versicherten Arbeitnehmern die betriebliche Rente weiterzahlen, und zwar derzeit bis maximal etwa 7500 Euro monatlich, erläutert der PSVaG-Vorstandsvorsitzende Martin Hoppenrath. Für die übrigen Betriebsrenten ist die Auffanggesellschaft Protektor zuständig, bei der etwa Direktversicherer Pflichtmitglieder sind.