Auto-Leasing: Im Schadensfall haben Laien Nachteile
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Immer das neueste Automodell für den Fuhrpark, den schnellsten Drucker oder die modernste Kaffeemaschine für das Büro: Wenn solche Investitionen ohne Kredit finanziert werden sollen, kommt Leasing infrage. Die Tücken stecken in der Regel in den Vertragsdetails. Und für Verbraucher lohnt sich das aufwendige Verfahren nach Einschätzung von Experten meist nicht.
Der Begriff Leasing stammt aus dem Englischen und bedeutet «Miete». In Deutschland ist diese Form der Finanzierung etwa seit den 60er Jahren üblich. Im Unterschied zur Miete oder zum Kredit zahlt der Nutzer zwar Raten für einen Gegenstand, trägt aber die Verantwortung für dessen Nutzbarkeit. Anders als beim Kauf oder Kredit wird er auch nicht Eigentümer - daher verfügt der Leasingnehmer auch nicht über die Rechte eines Eigentümers.
«Leasen ist vergleichbar mit mieten. Der Leasingnehmer nutzt den Gegenstand, ohne jedoch Eigentümer zu werden», erläutert Michael Martinek, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität des Saarlands in Saarbrücken. «Für die Nutzung auf bestimmte Zeit zahlt er Raten an den Leasinggeber.» Leasen lässt sich heute fast alles. Die Palette umfasst komplette Abfüll- und Verpackungsanlagen, Druckmaschinen, Gabelstapler, Schiffe, Lokomotiven, Espressomaschinen, Software oder den Bohrer in der Zahnarztpraxis.
«Interessant ist für das Leasing alles, das auch am Ende des Leasing-Vertrags noch einen gewissen Wert hat und sich entsprechend für eine Weiterverwertung eignet», sagt Heike Schur, Sprecherin des in Berlin ansässigen Bundesverbands deutscher Leasingunternehmen. Sogar Marken und Patente wechseln die Nutzer. Finanziell klamme Unternehmen verkaufen solche Rechte beispielsweise, um Geld in die Kasse zu bekommen - anschließend mieten sie sie zurück. Ähnliche Wege gehen Kommunen mit ihren Immobilien. Wer was wie lange zu welchen Konditionen nutzt, regeln Leasingnehmer und -geber vertraglich.
Die gängigste Leasingsache sind Autos. Für sie beträgt die Laufzeit zum Beispiel zwischen zwei und vier Jahre, bei Immobilien liegt die durchschnittliche Spanne nach Angaben des Leasingverbands zwischen 16 und 20 Jahren. «Während der Grundmietzeit sind die Verträge grundsätzlich unkündbar», sagt Schur. Das gelte selbst dann, wenn der Leasingnehmer in finanzielle Turbulenzen gerät. Bleiben die abgemachten Raten aus, hat der Leasinggeber das Recht zu kündigen und zum Beispiel das Auto zurückzuverlangen. Einen Ausweg können laut Schur Vereinbarungen über einen früheren Ausstieg bieten - diese müssen aber individuell vereinbart werden und kosten extra.
Zielgruppe sind überwiegend Geschäftsleute und Unternehmen jeder Größe. Sie machen rund 90 Prozent der Leasingnehmer aus, auf Verbraucher entfallen nach Zahlen des Leasing-Verbands etwa 8 Prozent. Für Betriebe kann sich Leasing rechnen: Sie bleiben trotz der Investition finanziell flüssig und bekommen die neuesten Geräte. Das dickste Plus sind die Steuervorteile. «Firmen können die Raten absetzen. Leasing ist also ein Kind des Steuerrechts», sagt Prof. Martinek.
Privatleute haben in dieser Hinsicht das Nachsehen, denn sie genießen das Steuerprivileg nicht. Deshalb raten ihnen Verbraucherschützer von dem Finanzierungsmodell ab. «Das ist eine Hose zu groß», sagt Lovis Wambach von der Verbraucherzentrale Bremen. Er empfiehlt stattdessen - wenn überhaupt -, teure Anschaffungen nach gründlicher Prüfung über einen Ratenkredit zu finanzieren. Um wie viel das unter dem Strich dann günstiger ist, lässt sich berechnen: «Kreditraten zusammenzählen und mit den Leasingkosten vergleichen», rät Prof. Martinek. Kalkuliert wird mit dem effektiven Jahreszins. Und Unternehmen sollten die geplante Nutzungsdauer in ihre Entscheidung einbeziehen.
Neben den Kosten warnen Verbraucherschützer vor juristischen Fallstricken. Beispiel Auto: «Was passiert, wenn das geleaste Auto nicht funktioniert? Und was ist, wenn ein Unfall passiert oder mehr Kilometer gefahren wurden, als im Vertrag vereinbart?» Das sind laut Achim Tiffe vom Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg entscheidende Fragen. Denn im Schadensfall haben Privatleute seiner Erfahrung nach häufig Probleme, Ansprüche geltend zu machen. «Der Verbraucher hat kein Recht, weil er nicht Eigentümer der Sache ist.» Oft scheitert ein Ausgleich schon an der Frage, wer für ein fahruntüchtiges Auto Ersatz stellen muss. Unternehmen sind gegenüber Verbrauchern im Vorteil: «Da sitzen Profis in den Rechtsabteilungen.»
Grundsätzlich rät Tiffe beim Leasen eines Autos zu besonderer Aufmerksamkeit bei den vertraglichen Angaben über die gefahrenen Kilometer. «Fahre ich mehr, muss ich mehr zahlen. Ist nichts vereinbart, kann der Leasinggeber den Preis nach freiem Ermessen bestimmen.» Kosten für Versicherung, Reparatur, Wartung und Inspektion werden üblicherweise dem Leasingnehmer aufgebürdet. Darin besteht ein wesentlicher Unterschied zur Miete. «Dort ist der Eigentümer für die Gebrauchstauglichkeit zuständig, nicht der Mieter», erläutert Martinek. Wer das Risiko eingrenzen will, fährt eventuell mit einem separaten Servicevertrag besser.
Dieser schließt zum Beispiel die Wartung des Autos ebenso ein wie den Reifenwechsel oder die Reparatur eines defekten Druckers. Nach Vertragsablauf nimmt der Leasinggeber Geräte und Produkte zurück. Meist verkauft er sie über eigens aufgebaute Vertriebskanäle weiter. So kann es passieren, dass der gebrauchte Kopierer in China landet und der Dienstwagen auf einem afrikanischen Markt.