Nicht immer zahlt Versicherung bis Lebensende
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Nicht bei allen Produkten zur privaten Altersvorsorge sind Zahlungen bis zum Lebensende garantiert. Darauf sollten Sparer achten, wenn sie eine Rentenversicherung oder einen Sparplan abschließen. Das rät die Initiative «Altersvorsorge macht Schule» in Berlin, die unter anderem von der Bundesregierung und der Deutschen Rentenversicherung getragen wird. Eine Absicherung bis zum Lebensende garantiert demnach der Abschluss einer privaten Rentenversicherung.
Hier zahlt der Anbieter, solange der Versicherte lebt. Bei einem frühen Tod könne das Kapital allerdings nicht vererbt werden, erläutert die Initiative. Diese Möglichkeit bieten dagegen sowohl Bank- als auch Fondssparpläne. Hier stehen jeweils zwei Auszahlungsvarianten zur Wahl: Eine Auszahlung «mit Kapitalverzehr» bedeute, dass das Ersparte dem Anleger zuzüglich der Erträge in einer vorher bestimmten Laufzeit in vorher vereinbarten Raten zugeht.
Dabei sind die Leistungen höher - eine monatliche Auszahlung bis zum Lebensende ist allerdings nicht garantiert. Bei einer Auszahlung «mit Kapitalerhalt» finanzieren sich die monatlichen Zahlungen aus den Zins- und Zinseszinsgewinnen. Die angesparte Summe bleibt den Angaben nach unangetastet. Daher seien die monatlichen Leistungen niedriger, aber nahezu unendlich. Nicht aufgezehrtes Kapital kann in beiden Fällen vererbt werden.