Ist mein Geld wirklich sicher?

Ist mein Geld wirklich sicher? Diese Frage beschäftigt auch nach der Garantie der Bundesregierung für alle privaten Spareinlagen viele deutsche Kleinanleger. Doch Experten beruhigen. «Etwas Sichereres als die Staatsgarantie haben wir nicht zu bieten», sagt etwa Karin Baur von der Zeitschrift «Finanztest» in Berlin. «Der Staat ist immer der beste Schuldner», heißt es auch beim Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Das sei zwar ärgerlich für die Steuerzahler, die im Zweifelsfall für die Garantie aufkommen müssen, aber für jeden Sparer eine wichtige Beruhigung. Nachfolgend ein Überblick, welche Einlagen wie geschützt sind:

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Sichteinlagen: Darunter sind Girokonten zu verstehen. Sie sind durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) geschützt, wenn eine private Bank ins Trudeln gerät. Die EdB sichert pro Kunde 90 Prozent der Einlagen ab, maximal jedoch nur 20 000 Euro. Die fehlenden 10 Prozent und Beträge darüber werden nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken in Berlin vom Einlagensicherungsfonds gezahlt. Daran beteiligen sich freiwillig private Geldhäuser, darunter alle großen deutschen Geschäftsbanken. Der Fonds würde aufgrund der Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken laut Bankenverband 1,5 Millionen Euro pro Anleger schützen.

Termineinlagen: Diese Bezeichnung bezieht sich auf Tages- und Festgeldkonten. Hier greifen ebenfalls sowohl die EdB und die freiwillige Einlagensicherung der Banken wie auch die Garantie der Bundesregierung. Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig schränkt allerdings ein, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Garantiezusage wohl eher nicht auf Einlagen über 20 000 Euro hinaus zum Beispiel bei einem isländischen Kreditinstitut, das auch in Deutschland agiert, bezogen hat.

Spareinlagen: Hierunter werden Sparbücher, Banksparpläne und Sparbriefe verstanden. Wie für alle bereits genannten Einlagen gilt auch hier: «Die Einlagen sind dreifach gesichert: durch die gesetzliche Mindestsicherung, die freiwillige Sicherung und die Staatsgarantie», sagt Hoffmann.

Aktienfonds: Hier ist laut Bankenverband kein Schutz notwendig. Denn Aktien und Fonds werden von der Bank nur im Depot verwahrt, bleiben aber im Eigentum des Kunden - die Anlage kann also nicht verloren gehen. Das Depot lässt sich jederzeit auf eine andere Bank übertragen, etwa wenn das bisherige Institut insolvent ist. Konkret heißt das: «Aktienfonds sind Sondervermögen und werden getrennt vom Vermögen der Bank aufbewahrt», erläutert Verbraucherschützerin Hoffmann. Die einzige Gefahr bei Aktien seien Kursschwankungen - und die gibt es an der Börse immer wieder.

Die Fachleute raten daher davon ab, angesichts der fortschreitenden Finanzmarktkrise übereilt Aktienfonds zu veräußern. «Mitten in den Turbulenzen auszusteigen, ist kein guter Rat», sagt Karin Baur von «Finanztest». Kleinanleger erwischten in Krisen meist den Moment, der am schlechtesten für einen Ausstieg ist. Vor allem diejenigen, die breitgestreute Aktienfonds besitzen, sollten «drinbleiben und abwarten». Wer sich als Privatanleger eher spekulativ verhält, sollte seine Papiere allerdings im Auge behalten. Das gilt laut Baur vor allem für einzelne Aktien oder spezielle Branchenfonds: «Hier sollte man gucken, ob man nicht doch die Reißleine zieht.»